Raus in die Natur. Rein ins Erlebnis

Wanderordnung

Regeln müssen sein!

Die Wanderordnung der Abt. Remscheid des Sauerländischen Gebirgsvereins:

Die Wanderungen finden bei jedem Wetter statt und sind von den Wanderführern sorgfältig vorbereitet.
Bei extremer Wetterlage kann aus Gründen der Sicherheit die Wanderung kurzfristig abgesagt werden.
Die Wanderführer können - wenn erforderlich – selbstständig Weg und Ziel der Wanderung ändern.
Sie haben das Recht, Wanderfreunden (Mitgliedern oder Gästen), die offensichtlich mit der geplanten Wanderung überfordert sind, von der Teilnahme abzuraten.
Der / die Teilnehmer/in wird gebeten:
den Anordnungen des Wanderführers nachzukommen, ihn und seinen Wanderweg nicht zu kritisieren, nicht vorauszueilen oder zurückzubleiben und ihm mitzuteilen, wenn der/die Teilnehmer/in die Wanderung vorzeitig abbrechen will, geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur-, Wild- und Denkmalschutz zu beachten.
Papier- und Speisereste nicht am Rastplatz liegen zu lassen, sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden.
Die Beteiligung geschieht auf eigene Gefahr.
Für Unfälle haftet weder die Abteilung noch der Wanderführer.
Für die Teilnehmer besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung des SGV.

Gäste sind uns stets willkommen.

Für alle Mitwanderer gilt die Wanderordnung.